


Klinische Kinesiologie
Kinesiologie als Heilbehandlung
Heilpraktiker und Ärzte sind legitimiert die Kinesiologie als Heilbehandlung zur Diagnostik und Therapie von Krankheiten anzuwenden. Anderen ist dies gesetzlich untersagt.
Kinesiologie kann sehr gut mit anderen Methoden der Besonderen Therapierichtungen kombiniert werden bzw. diese optimieren. So können z.B. über Organspräparate geschwächte Organe oder Organsysteme ausgetestet werden und die speziellen Medikamente, die die größte Wirkung haben, sondiert werden.
Bei unklaren bzw. chronischen Erkrankungen kann über Nosoden geklärt werden, ob Bakterien, Viren, Pilze, Parasiten, Toxine oder Schadstoffe die Ursache sind und welches Medikament am wirksamsten ist und die Selbstheilungskräfte unterstützt.
Bei Ausleitungstherapien kann die Vorgehensweise geklärt und durch kinesiologische Intervention unterstützt werden.
Körperliche Fehlhaltungen bzw. persistierende Reflexe können durch den Muskeltest aufgedeckt und mit kinesiologischen Maßnahmen geklärt werden.
Kinesiologie sollte dabei keine andere Behandlung mit Methoden der Besonderen Therapierichtungen und auch keine schulmedizinische Behandlung ersetzen oder gar kategorisch ausschließen, sonden sinnvoll ergänzen. Die Mitglieder des Europäischen Verbandes für Kinesiologie e.V., die Kinesiologie zur Heilbehandlung anwenden, raten ihren Patienten dazu, Behandlungen mit anderen Diagnose- und Therapieformen weiter zu führen und suchen den Dialog der verschiedenen Methoden.
Von einigen privaten Krankenkassen wird Kinesiologie als Heilbehandlung teilweise übernommen.
Text entnommen aus dem Faltblatt des EVfK e.V. „Praktische Kinesiologie, Kinesiologie als Lebensberatung; Klinische Kinesiologie, Kinesiologie als Heilbehandlung“